Einreise-Aufenthalt

Einreisebestimmungen/Aufenthaltsbestimmungen/Arbeitsrecht Neukaledoniens
für Mitglieder der europäischen Union


Da Neukaledonien sich zurzeit im Prozess der Unabhängigkeits-Werdung befindet (siehe näheres in Rubrik „Politische Situation“), können sich die Einreise- bzw. Aufenthaltsbestimmungen kurzfristig ändern. 
Trotz der Bemühung, diese Website auf dem aktuellen Stand zu halten, empfehlen wir, sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei den französischen konsularischen Vertretungen in ihrem Land zu erkunden. 
Momentan gelten folgende Bestimmungen:


Aufenthalt bis zu drei Monaten:


Die Einreise nach Neukaledonien ist für Mitglieder der europäischen Union die ersten drei Monate visumsfrei. 
Bei der Ankunft am Internationalen Flughafen in Tontouta wird u. a. ein Reisepass benötigt, der mindestens sechs Monate noch gültig ist, Rück- oder Weiterreisetickets und eventuell das Vorhandensein von Geldmittel für den Aufenthalt.


Aufenthalt länger als drei Monate:

Neukaledonien gehört zwar zu Frankreich (wenn man in Neukaledonien geboren wird, bekommt man auch die französische Staatsbürgerschaft)
aber Neukaledonien gehört nicht zur Europäische Union
Nur wer die französische Staatsbürgerschaft besitzt, darf mit einem Reisepass ein und ausreisen und solange bleiben, wie beliebt.


Für die restlichen Mitglieder der europäischen Union muss bei einem Aufenthalt über drei Monate ein Langzeitvisum (carte de sejour) beantragt werden. In Deutschland kann dies über die Visaabteilung in Berlin bzw. Frankfurt beantragt werden. In Österreich stellt die Visaabteilung der französischen Botschaft in Wien die Aufenthaltsgenehmigung aus. 

Dabei werden Papiere benötigt wie: 
gültigen Reisepass, 3 Photos, 
ein sehr ausführliches Antragsschreiben (Grund und Motivation der Beantragung der carte de sejour), 
Mietsvertrag und/oder Wohnsitzbestätigung (z.B. Strom oder Telefonrechnung, etc. - sind sie nicht selbst Mieter, benötigen sie eine formlose Bestätigung vom Mieter, dass er sie beherbergt),
Bestätigung einer Krankenversicherung (wir empfehlen eine Reiseversicherung im Abflugsland noch zu organisieren), 
internationale Geburtsurkunde (darf meistens nicht älter als 3 Monate sein)
oder Auszug aus dem Familienbuch, 
Bestätigung einer Concubinage (eine Art administrativ bestätigte Lebensgemeinschaft – es könnte ein gegenseitiges schreiben ausreichen, ansonsten siehe Rubrik Admin - Heirat, „Pacs, Concubinage“, übersetzter (beglaubigte Übersetzung),
Auszug aus dem Strafregister, 
Bestätigung genügend finanzieller Mittel (Kontoauszug, Sparbuch), 
für Rentner eine internationale übersetzte Rentenbestätigung mit Betrag der monatlichen Bezahlungen, 
bei schulpflichtigen Kindern: eine Einschreibebestätigungn in einer Schule (siehe Rubrik Kinder - Kinderbetreuung/Schulsystem) und eine ärztliche Bestätigung für die Schulfähigkeit des Kindes.

Diese Dokumente müssen teilweise von der Antragsperson und dessen Lebenspartner bzw. allen Kindern abgegeben werden.  

Rechnen sie genügend Zeit ein, um dieses Visum zu beantragen. Es braucht eine Zeit, um die Papiere zusammen zu bekommen und danach wird der Antrag nach Neukaledonien geschickt, wo dieser auf dem „Haute Commissariat“ Abteilung „étranger“ bearbeitet wird, die dann die Genehmigung wieder zurück ins Antragsland sendet.
Dieser Prozess kann bis zu sechs Monaten dauern. 
Vorsicht: Es besteht immer eine Möglichkeit einer Entscheidung auf Nichtausstellung! Dies kommt einerseits auf die individuellen Verhältnisse des Antragstellers an, zum anderen auf die Auslastbarkeit der jährlich zu vergebenden Langzeitvisen in Neukaledonien (das heisst, wenn schon zu viele Langzeitvisen ausgestellt wurden, kann eine Ablehnung erfolgen).

Nach der Einreise nach Neukaledonien müssen sie auf das „Haute Commissariat“, Abteilung „etranger“ gehen, um die offizielle „Carte de séjour“ (rote Farbe), also die „Aufenthaltskarte“ ausstellen zu lassen. Diese muss die ersten fünf Jahre jährlich erneuert werden. Sozusagen als Kontrolle, ob sich der Ausländer noch in Neukaledonien befindet. 

Dabei wird die „Carte de séjour“ ihnen wieder für ein paar Wochen entzogen, und überarbeitet. Sie bekommen ein provisorisches Papier in ihrem Reisepass, dass bestätigt, dass sie die „carte de séjour“ besitzen. Seien sie darum vorsichtig, wie sie Urlaube außerhalb Neukaledoniens planen, damit dieser Prozess nicht mit der Ausreise zusammenfällt. 
Nach fünf Jahren Aufenthalt mit der „carte de séjour“, wird normalerweise eine neue carte de séjour (blaue Farbe) ausgestellt, die zehn Jahre gültig ist (das heißt, man braucht dann zehn Jahre nicht mehr erneuern gehen).


Aufenthalt für ein Studienauslandsemester

Auch für ein Studienauslandssemester benötigt man eine carte de séjour. Siehe dazu Rubrik „Universität, (Aus- und Weiterbildung).