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Arbeitsrecht

Aufenthalt mit einer Arbeitserlaubnis

Wie wir schon bei den Einreisestimmungen hingewiesen haben, befindet sich NC im Unabhängigkeits-Prozess, d. h. bei der Vergabe von Arbeitsplätzen ist rechtlich vorgeschrieben, dass vor allem die in Neukaledonien geborenen Bewerber bevorzugt werden. 

Das heißt, trotz dem hoch qualifizierte Fachkräfte in Neukaledonien gesucht werden (auf der Universität können nur dreijährige Studienabschlüsse beleget werden), scheuen viele Unternehmen sich meist vor den komplizierten Verfahren, ausländische Bewerber anzustellen. Jede Stelle muss öffentlich ausgeschrieben werden. 

Das Unternehmen muss nachweisen, dass es für das Jobangebot keinen neukaledonischen Bewerber gab. Will ein Unternehmen trotz neukaledonischer Bewerber einen Kandidaten von Europa bevorzugen, müssen Gründe für die Ablehnung angegeben werden.

Siehe dazu genaueres auf der Internetseite der Arbeitsinspektion „Direction du Travail et l’Emploi“ http://www.dtenc.gouv.nc/portal/page/portal/dte/themes/Main-d%27oeuvre%20%E9trang%E8re

Anmerkung: es verlangt viel Geduld, Engagement und Glück seitens der Firma und des Arbeitssuchenden, eine Arbeitserlaubnis zu bekommen.

Für den Antrag einer Arbeitserlaubnis brauchen sie einen Arbeitsvertrag (mit Vermerk, dass der Arbeitsbeginn erst mit der erhaltenen Arbeitserlaubnis beginnt) oder eine Einsstellungsbestätigung; man braucht mitunter ein Gewerbeschein der jeweiligen Firma, eventuell Ausbildungszertifikate (übersetzt).


Selbstständigkeit in Neukaledonien

Eine legale Möglichkeit in Neukaledonien zu arbeiten, stellt das so genannte „Patent“ dar, das einer Selbstständigkeit oder einer Firmengründung gleich kommt.
Für die Antragstellung des Patents benötigt man eine Carte de séjour oder  eine Empfangsbestätigung der abgegebenen Unterlagen für die carte de séjour (recepissé de sejour), die im Reisepass vermerkt wird.

Je nach Bereich gibt es drei verschiedene Anlaufstellen:
-       chambre de commerce et d’industrie (www.cci.nc)
-       chambre de metiers (www.cma.nc)
-       Ridet
Für die Einteilung siehe folgende Internetseite (rosa Kästchen)  http://www.isee.nc/ridet/ridet.html

Die Kosten des jeweiligen Patentes können sie an folgender Stelle erfahren: Hotel des impôts, Service de la Fiscalité Professionnelle, 13, rue de la Somme, 2 etage, Telefon: 25.75.60

Nach der Anmeldung muss eine obligatorische Krankenversicherung bei der RUAMM abgeschlossen werden. Siehe dazu: http://www.cafat.nc/web/cotisants


Steuersystem von Neukaledonien

Das neukaledonische Steuersystem unterscheidet sich vom deutschen Steuersystem. Das heißt, Gehälter werden immer in Brutto angegeben und die Steuern werden nicht monatlich automatisch von Gehalt abgezogen. 

Die Steuererklärung wird meist zugeschickt und wird von den Steuern des Vorjahres berechnet (das heißt im ersten Jahr zahlen sie praktisch keine Steuern). Die Erklärung muss bis zum 1. April auf folgender Adresse abgegeben werden: Direction des services fiscaux, 13, rue de la Somme, BP D2, 98848 Noumea Cedex; Tel: 25.75.00.  

Sie erhalten dreimal im laufenden Jahr die Steuerzahlungsaufforderungen, die sie auf der „Paierie de la Nouvelle-Caledonie“ (Tresor Public) zahlen müssen (17, bis rue Georges Clemnceau, BPN3, 98851 Noumea Cedex; Tel: 23.25.00.)


Informationen zu dem Bankwesen in Neukaledonien

In Neukaledonien gibt es den pazifischen Francs (FCFP), der dem Euro angekoppelt ist.
1€ = 120 CFP (119,33333...)

In Neukaledonien sind ein paar französische Banknamen vertreten, welche aber unabhängig von den französischen Banken sind. Sie müssen den Prozess einer Eröffnung von vorne beginnen.
Dazu benötigen sie weitgehend eine fixe Adresse, einen Arbeitsvertrag und ….

Es gibt zurzeit folgende Banken in Neukaledonien:


  • La banque nationale de Paris Nouvelle-Calédonie (kurz BNP genannt) 
  • La Société Générale Calédonienne de BanqueBanque de Nouvelle-Calédonie (kurz BNC, hat früher Banque of Hawai geheissen)
  • La banque Calédonienne d’Investissement (kurz BCI) 
  • Caisse d’épargne
  • Centre Financier de l’OPT (das ist die Bankabteilung der Post 
  • Und ungefähr 10 kleinere finanzielle 

Heiraten in Neukaledonien



Mindestens einer der heiratswilligen muss in der Kommune wohnhaft sein oder mindestens ein Monat durchgehenden, vor der Veröffentlichung des „bans“ (Aufgebot/Heiratserklärung), in der Kommune gelebt haben.

Die zukünftigen Eheleute werden zu einem Gespräch (getrennt oder zusammen) eingeladen, wo sie ihre Heiratsabsichten Begründen müssen.

Benötigte Dokumente:

·      Vollständiger Auszug aus dem Geburtenregister (nicht älter als drei Monate).
·      Sterbeurkunde des ehemaligen Ehepartners für Witwen oder Witwer
·      Wohnsitzbestätigung (Telefonrechnung, Stromrechnung)
·      Eine lesbare Kopie des Personalausweis oder Reisepass
·      Geburtsurkunde der schon vorhandenen Kinder
·      Optional: eine Heiratsabkommen vom Notar

Für die Veröffentlichung müssen folgende Dokumente schon abgegeben werden: Geburtsurkunde, Kopie des Personalausweis, ausgefüllte Papiere über die zukünftigen Eheleute und deren Zeugen (bis zu 4 Zeugen möglich) und der Wohnsitzbestätigung.

Das Standesamt rät, den Heiratstermin nicht zu kurzfristig festzusetzen, da die Heirat erst stattfinden kann, wenn alle Papiere abgegeben wurden.



Concubinage

Text noch in Arbeit!

Pacs

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